Heizkostenzuschuss für das Kalenderjahr 2020/2021
Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen,
werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 150,- Euro unterstützt.
Einen Heizkostenzuschuss erhalten volljährige Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben,
deren Heizkosten mindestens 150 € im Jahr betragen und deren Nettoeinkommen je Haushalt die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet:
Einkommensgrenze 2020/2021:
Alleinlebende/AlleinerzieherInnen € 950,00
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften € 1.426,00
Die Antragstellung ist ab 01.01.2021 möglich.
Von der Förderung ausgenommen sind:
Bewohner/innen von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenpflegeheimen.
Asylwerber/innen, deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird bzw. die Möglichkeit der Sicherstellung besitzen.
Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (zB Übergabevertrag) bzw. Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.
Einkommen und Richtlinien
Grundsätzlich ist das Nettoeinkommen des vergangenen Monats heranzuziehen.
Was zum Einkommen zählt finden Sie in den Richtlinien 2020/2021 des Landes Salzburg zum Heizkostenzuschuss (allgemein gültig ab 23.12.2020).